Tempelhofer Freitag durchleuchtet "Betriebsrat"

Lästiges Übel oder Anwalt der Unterdrückten?

Beim Thema „Betriebsrat“ scheiden sich die Geister: Die einen sehen ihn eher als Störenfried in einem Unternehmen, die anderen als Rettungsanker. Was stimmt? Lars Meissner und Heiko Pruggmayer haben beim Tempelhofer Freitag am 27. Juni 2014 für Aufklärung gesorgt. Beide sind nicht nur Mitglieder der CDU Alt-Tempelhof, sondern sie gehören auch Betriebsräten an, bei einer Bank bzw. einer Versicherung.

Betriebsräte bzw. ihre Vorstufe, die „Arbeiterausschüsse“, gibt es seit mehr als 100 Jahren. Heute ist ein Betriebsrat in Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten möglich. Sein größtes Recht ist das Mitbestimmungsrecht, es betrifft z.B. die täglichen Arbeitszeiten und Pausen, die Auszahlung des Arbeitsentgelts, Urlaubsangelegenheiten oder auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Hohe Erwartungen und schwere Entscheidungen

Betriebsräte können laut unseren Experten aber nicht jede vermeintliche Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen. Hat ein Konzern entschieden, eine bestimmte Zahl an Stellen abzubauen, kann der Betriebsrat nur bei der Auswahl mitreden und versuchen, soziale Härten zu vermeiden. Dann stellt sich die Frage, welchen Kollegen eine Entlassung eher zugemutet werden kann als anderen – oft genug ein fast unlösbares Problem.

Gut zu wissen ist auch, dass ein Betriebsrat nicht nur Kündigungen widersprechen kann (was die Kündigung übrigens nicht aufhebt, aber bei einer Klage erstmal die Weiterbeschäftigung sichert), sondern auch eine Kündigung vorschlagen kann. Das ist möglich, wenn ein Arbeitnehmer z.B. Kollegen massiv belästigt oder verleumdet und sich auch durch Gespräche nicht davon abbringen lässt.

In diesem Zusammenhang warnte Lars Meissner davor, immer sofort das Wort „Mobbing“ zu benutzen. Mobbing sei eine gezielte Gruppen-Aktion, meistens gehe es unter Kollegen aber um Belästigung. Interessant: Belästigung fängt da an, wo sich jemand durch ein Verhalten belästigt fühlt – auch wenn andere Kollegen vorher kein Problem damit hatten.

Entscheidend sind Vertrauen und Betriebsklima

Als Fazit gaben unsere Experten zu, dass ein Betriebsrat sowohl Anwalt der Unterdrückten als auch lästiges Übel sein kann – aber nicht muss. Letztendlich versuche ein guter Betriebsrat immer, eine Brücke zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber zu bauen. Ganz entscheidend sei neben einem guten Betriebsklima die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Betriebsrat und Chef-Etage.

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